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Wohngeld

Hilfe bei der Beantragung

Als Mieterin und Mieter der GGG unterstützen Sie unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei der Beantragung von Wohngeld.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Hilfebedarf telefonisch oder per Mail innerhalb der nachfolgend benannten Servicezeiten.

Unsere Unterstützungsleistungen sind kostenfrei und erfordern eine vorherige Terminvereinbarung.

Wohngeld-Hotline 0371 533-2222

E-Mail: service@ggg.de

Wohngeld-Servicestelle

Steinhaus

Clausstraße 10/12 • 09126 Chemnitz

Sprechzeiten

montags 10 – 12 Uhr

dienstags 10 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr

donnerstags 10 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr  

freitags 10 – 12 Uhr

Wohngeldreform 2023 / Wohngeld-Plus-Gesetz

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Wohngeld bekommen Mieter von Wohnraum (Mietzuschuss).

 Die Höhe des Wohngeldes hängt wesentlich davon ab,

• wie hoch das Einkommen ist,
• wie hoch die Miete ist und
• wie viele weitere Personen im Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Das Wohngeld-Plus-Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, soll es zu einer spürbaren Erhöhung des bisherigen monatlichen Wohngeldbetrages führen.

Wer über den Jahreswechsel 2022/2023 Wohngeld erhält, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Es erfolgt eine automatisierte Neuberechnung.
Der geänderte Bescheid wird durch die Stadt Chemnitz zugestellt.

Informationen der Stadt Chemnitz

Ausführliche Informationen, Antragsformulare und Aktuelles rund um das Thema Wohngeld finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Chemnitz über diesen Link

www.chemnitz.de/wohngeld