Abrechnung der Betriebskosten

Informationen und Erläuterungen zu Kostensteigerungen

Aktuell werden die Abrechnungen der Betriebskosten für das Jahr 2021 erstellt. Die ersten Mieterinnen und Mieter haben ihre Schreiben bereits erhalten.

Da mit vermehrten, teils erheblichen Nachzahlungen zu rechnen ist, finden Sie in diesem Beitrag Informationen und Erläuterungen zu Kostensteigerungen, Ursachen und zu den damit verbundenen Anpassungen der künftigen Nebenkostenvorauszahlungen.

Ursachen für die gestiegenen Heiz- und Warmwasserkosten sowie Wasser- und Abwassergebühren liegen beispielsweise in den pandemiebedingten längeren Aufenthalten in der eigenen Wohnung – sei es wegen Homeoffice-Tätigkeiten oder den im vergangenen Jahr eingeschränkten Möglichkeiten zum Besuch des Theaters, der Gastronomie und vielem mehr. Darüber hinaus gab es im Jahr 2021 eine relativ lange Heizperiode, was zusätzlichen Heizbedarf und damit Heizkosten verursachte.

Aufgrund des langen und schneereichen Winters Anfang des Jahres 2021 bedurfte es vieler Winterdiensteinsätze in der Schnee- und Glatteisbeseitigung, was ebenfalls zu Kostenerhöhungen im Vergleich zum Jahr 2020 führte.

Die Versicherungskosten haben sich geringfügig erhöht und resultieren aus den allgemein gestiegenen Kosten für Handwerkerdienstleistungen, der Preisentwicklung für Baumaterialien und weiterer Faktoren, die für Schadensbeseitigungen erforderlich sind. Gemäß Preisindex des Statistischen Landesamtes erhöhten sich diese im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 12 %.

Im Rahmen der Abrechnung der Betriebskosten werden auch die künftigen Vorauszahlungen der Mieter angepasst. Die Berechnung der Erhöhung erfolgt in der Regel dadurch, dass die auf den jeweiligen Mieter insgesamt angefallenen Betriebskosten durch zwölf Monate geteilt werden.

Der GGG bekannte, künftige Kostenentwicklungen fließen ebenfalls in diese Anpassung der Vorauszahlungen mit ein. Das können beispielsweise bereits angezeigte Kostensteigerungen von Versorgungsunternehmen, Dienstleistern oder Gebührenerhöhungen sein.

Für diese künftigen Kostensteigerungen hat die GGG eine Erhöhung der Vorauszahlungen um 15 % zusätzlich zu den vorstehend erläuterten monatlichen Betriebskosten auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten kalkuliert.

Mit dieser regelmäßigen Anpassung der Vorauszahlungen sollen jährlich steigende Nachzahlungen aus der Abrechnung der Betriebskosten für die Mieterinnen und Mieter vermieden werden.

Fragen zur Abrechnung der Betriebskosten beantwortet Ihnen als Mieterin und Mieter der GGG Ihr persönlicher Kunden- und Objektbetreuer.