Kautionsguthaben

im März 2022

Die GGG ist gesetzlich verpflichtet, von Mieterinnen und Mietern bei Vertragsabschluss geleistete Sicherheitsleistungen in Form einer Kautionszahlung getrennt vom Vermögen der GGG sicher anzulegen.

Konkret wurden und werden von Mieterinnen und Mietern hinterlegte Kautionen auf einem Sparkonto bei der Sparkasse Chemnitz durch die GGG hinterlegt.

Mit Wirkung ab 1. April 2022 unterliegen alle Kautionsguthaben der Verwahrentgelt-Berechnung der Sparkasse ohne Freibetrag. Die Höhe des Verwahrentgeltes wird dem den Kreditinstituten berechneten Zinssatz für die Anlage kurzfristig nicht benötigter Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) entsprechen.

Die jeweils aktuelle Höhe dieses Zinssatzes der EZB für die so genannte Einlagefazilität finden Sie bei Bedarf unter www.bundesbank.de

Als Vermieter stehen wir im regelmäßigen Austausch mit unseren Kreditinstituten hinsichtlich der Optimierung der Verwahrentgeltbedingungen.

Die aktuelle Höhe Ihres ggf. hinterlegten Kautionsguthabens erhalten Sie auf Antrag gern schriftlich über Ihren zuständigen Kunden- und Objektbetreuer.